Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

1.) Für den Geschäftsverkehr zwischen Halmer und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der Halmer, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird (so mündlichen oder telefonischen Bestellungen). Gegenteilige Erklärungen des Käufers (abweichende Kaufbedingungen) sind, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, rechtsunwirksam. Änderungen und Nebenabreden (Sonderkonditionen) bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung der Halmer. Der Käufer unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch die Annahme der Ware.

2.) Alle Angebote sind freibleibend, d.h. die Lieferfirma behält sich vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag hereinzunehmen oder abzulehnen.

3.) Die Preise sind fest, der Halmer steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten.
Preislisten der Halmer enthalten stets nicht kartellierte Preise. Verpackungskosten, Fracht und Porto werden gesondert verrechnet.

4.) Alle Rechnungen sind in EURO, sofern nicht anders vereinbart wird.

Zahlungsbedingungen:

5.) Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen ohne irgendeinen Abzug zahlbar. Bei Zahlung mit Wechseln ist die Halmer berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verrechnen.

6.) Schecks und Wechsel gelten erst bei Einlösung der Zahlung.

7.) Die Aufrechnung des Käufers mit von ihm geltend gemachten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung oder wegen behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen
Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Zahlungen des Käufers werden vorab auf Zinsen, Spesen und Kosten jeglicher Art und sodann auf den am wenigsten gesicherten Teil der Forderung verrechnet. Eine gegenteilige Erklärung (bestimmte Widmung des Käufers) ist unwirksam. Die Halmer behält sich vor, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

Verzug des Käufers:

8.) Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen und Rabatte (ein- schließlich Großhandelsrabatte) usw. auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und die sämtlichen Forderungen der Halmer sofort fällig werden.
Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen von 7% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank zu entrichten. Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen Rechtsgeschäften, berechtigt die Halmer vom Käufer Vorausleistungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf die Halmer in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Käufer erhält für solcherart zurückgenommene Ware eine Gutschrift auf den Zeitwert. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle Annahme- oder Zahlungsverzug gehen alle Mahn- und Inkassospesen ein-
schließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt:

9.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (Punkt 7, Abs.3) Eigentum der Halmer. Bei Vermischung und Verarbeitung entsteht Miteigentum der Halmer am neuen Produkt Nach dem Wertverhältnis der Bestandteile. Bei bestimmungsmäßiger Weiterveräußerung der Ware oder des durch Vermischung oder Verarbeitung entstandenen Produktes hat der Käufer das noch bestehende (Mit-) Eigentum der Halmer ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die Halmer auszubedingen. Eingänge aller Art werden dem Käufer gutgeschrieben (Punkt 7, Abs.3). Bei Weiterveräußerung der Ware auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Hievon kann die Halmer den Schuldner, den ihr der Käufer zu nennen hat, jederzeit verständigen.
Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können (wie z.B. Pfändungen), ist die Halmer sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.


Lieferung:

10.) Lieferungen werden von der Halmer nach Maßgabe ihrer betrieblichen Möglichkeiten alsbald ausgeführt.
Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse (z.B. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, etc.) und von Halmer nicht verschuldete Umstände berechtigen die Halmer zum Lieferungs- aufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder mit der Abgabe der Ware zur Versendung geht die Gefahr (z.B. Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung, etc.) auf den Käufer über. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten für den Transport versichert. Versicherungsart und –summe hat der Käufer anzugeben.


Zeichnungen und Unterlagen:

11.) An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der Halmer behält sie sich das auschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Belege werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zu- stimmung der Halmer weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind der Halmer sofort auf Verlangen zurückzustellen. Zuwiderhandlungen verpflichten den Käufer zu vollem Schadenersatz und berechtigen die Halmer zum Vertragsrücktritt.

Versand:

12.) Transportmittel und Versandort wählt die Halmer. Verlangt der Käufer Abweichendes so trägt er die Mehrkosten.


Haftung für Mängel:

13.a.) offene Mängel:
Mängel, welche durch ordnungsgemäße Untersuchung bei Warenübernahme fest- stellbar sind, müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden, ansonsten gilt die Ware als genehmigt;
b) geheime Mängel:
Die Halmer leistet Gewähr für mangelhafte Ware, nicht jedoch für anwendungs- technische Beratung. Sobald ein Mangel hervorkommt, muß er unverzüglich schrift- lich gerügt werden, ansonsten die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als
genehmigt gilt. Im Falle berechtigter Mängelrüge ist die Halmer nach ihrer Wahl berechtigt, entweder
a.)
gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,
b.)
den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten,
c.)
unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht binnen 30 Tagen nach Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.


Schadenersatz:

14.) Schadenersatzansprüche gegen die Halmer sind in allen Fällen ausgeschlossen, außer es fällt eine grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Beweispflicht trifft den Käufer.

Rechtsordnung / Erfüllungsort / Gerichtsstand:

15.) Der gesamte Geschäftsverkehr der Halmer unterliegt österreichischem Recht.
16.) Für die Auslegung der allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen ist der deutschsprachige Text verbindlich.
17.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

Halmer Werksvertretungen GmbH
A-1230 Wien, Wallackgasse 8
Tel: +43 - 1 698 47 47 - 0
Fax: +43 - 1 698 47 50